Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. EINLEITUNG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kund:innen, die die Print-Werbedienstleistungen von HaberJournal (im Folgenden „Verlag“) in Anspruch nehmen. Die nachstehenden Bestimmungen sind für alle zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Werbeaufträge verbindlich. Im gesamten Dokument bezeichnet der Begriff „Verlag“ das Unternehmen HaberJournal, während „Werbetreibende“ jene Kund:innen sind, die beim Verlag einen Werbeauftrag platzieren.
2. BEGRIFFSDEFINITIONEN
2.1. Verlag: Bezeichnet HaberJournal.
2.2. Werbetreibende: Bezeichnet alle juristischen oder natürlichen Personen, die beim Verlag einen Werbeauftrag platzieren.
2.3. Vertrag: Bezeichnet alle schriftlichen Vereinbarungen, die zwischen Werbetreibenden und dem Verlag getroffen werden.
2.4. Material: Umfasst sämtliche von den Werbetreibenden bereitgestellten Texte, Bilder, Videos und sonstige Dokumente, die den Inhalt der Werbeanzeige bilden.
2.5. Werbeauftrag: Bezeichnet die Anfrage der Werbetreibenden an den Verlag zur Veröffentlichung einer Anzeige sowie die schriftliche Bestätigung dieser Anfrage.
2.6. Platzierung: Bezieht sich auf die spezifische Position einer Werbeanzeige auf den Zeitungsseiten.
2.7. Kosten/Entgelte: Bezeichnet die vom Verlag festgelegten Preise für Werbeanzeigen sowie eventuelle Zusatzkosten für weitere Leistungen.
2.8. Höhere Gewalt: Umfasst Naturkatastrophen, Streiks, Kriege, Lieferprobleme oder technische Störungen, die außerhalb der Kontrolle des Verlags liegen.
3. VERTRAGSBEDINGUNGEN UND GELTUNGSDAUER
3.1. Vertragsabschluss
3.1.1. Ein Werbevertrag kommt zustande, sobald die Werbetreibenden den Auftrag schriftlich erteilen und der Verlag diesen Auftrag schriftlich bestätigt.
3.1.2. Mündliche Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von beiden Parteien schriftlich bestätigt wurden.
3.1.3. Als schriftliche Bestätigung gelten auch per E-Mail oder Fax übermittelte Auftragsbestätigungen, wobei beide Parteien die Identität und Vertretungsbefugnis sicherstellen müssen.
3.2. Vertragsdauer und Gültigkeit
3.2.1. Der Vertrag tritt ab dem im Vertrag festgelegten Beginndatum in Kraft und endet mit der Veröffentlichung der Werbeanzeige.
3.2.2. Änderungen des Vertrages während der Vertragslaufzeit sind nur mit beidseitiger schriftlicher Zustimmung gültig.
3.2.3. Der Werbeauftrag muss innerhalb von sechs Monaten ab dem vertraglich vereinbarten Datum abgeschlossen sein; andernfalls gilt der Vertrag als nichtig.
3.3. Stornierung, Änderungen und Rücktritt
3.3.1. Stornierungsfristen und -gebühren
3.3.1.1. Die Werbetreibenden können ihren Auftrag bis spätestens zehn Arbeitstage vor dem Veröffentlichungstermin schriftlich stornieren. In diesem Fall werden 50 % des gesamten Anzeigenentgelts als Stornogebühr verrechnet; ein eventuell verbleibender Restbetrag wird zurückerstattet.
3.3.1.2. Erfolgt die Stornierung weniger als fünf Arbeitstage vor dem Veröffentlichungstermin, wird das gesamte Anzeigenentgelt (100 %) fällig und nicht zurückerstattet.
3.3.2. Änderungswünsche
3.3.2.1. Möchten die Werbetreibenden das Design oder den Inhalt der gebuchten Anzeige ändern, muss dies mindestens sieben Arbeitstage vor dem Drucktermin schriftlich mitgeteilt werden.
3.3.2.2. Änderungen sind abhängig von der technischen Umsetzbarkeit und dürfen den Produktionsablauf nicht beeinträchtigen.
3.3.2.3. Aus den Änderungen resultierende Mehrkosten (z. B. Neugestaltung, zusätzliche Korrekturdurchläufe etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.3.3. Fortbestehende Rechte
Nach einer Stornierung oder Änderung wird gemäß Vertrag festgelegt, ob und in welcher Form ein Anspruch auf die Anzeigenplatzierung weiterhin besteht:
• Option A: Das Werberecht für den stornierten Monat kann nicht auf Folgemonate übertragen werden; dieses Recht verfällt.
• Option B: Das Werberecht für den stornierten Monat kann innerhalb der Vertragslaufzeit auf einen anderen Zeitraum verschoben werden. Entstehende Mehrkosten oder Preisunterschiede werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.4. Vertragsverletzung
3.4.1. Bei Verstoß der Werbetreibenden gegen die Vertragsbedingungen ist der Verlag berechtigt, die Veröffentlichung zu stoppen oder den Vertrag zu kündigen.
3.4.2. Im Falle einer Kündigung behält sich der Verlag das Recht vor, bereits getätigte Ausgaben und Vorbereitungsarbeiten in Rechnung zu stellen.
3.5. Vertragsverlängerung
3.5.1. Abgelaufene Verträge werden ohne schriftliche Einwilligung beider Parteien nicht automatisch verlängert.
3.5.2. Bei einer Verlängerung gelten die aktuellen Preislisten und AGB.
3.6. Vertragsstreitigkeiten
3.6.1. Streitigkeiten aus dem Vertrag werden zunächst einvernehmlich zwischen den Parteien zu lösen versucht.
3.6.2. Bei Nichteinigung sind die Gerichte in Wien zuständig.
3.7. Vertragsübertragung
3.7.1. Die Werbetreibenden dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Verlags keine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte abtreten.
3.7.2. Der Verlag ist berechtigt, diesen Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten daraus an Dritte zu übertragen, sofern dies erforderlich erscheint. Die Werbetreibenden werden in diesem Fall unverzüglich informiert.
3.8. Zusammenarbeit und Fairness
3.8.1. Die Parteien verpflichten sich zu einer zügigen und konstruktiven Zusammenarbeit bei der rechtzeitigen Lieferung der Werbematerialien und Abstimmungsprozesse.
3.8.2. Bei längerfristigen Kooperationen bemühen sich beide Seiten um regelmäßigen Austausch und eine faire Klärung eventueller Probleme.
4. WERBEPLATZIERUNG UND POSITIONSGARANTIE
4.1. Für die Veröffentlichung einer Anzeige auf einer bestimmten Seite oder Position kann ein Zuschlag von 10 % erhoben werden.
4.2. Besondere Positionierungswünsche müssen schriftlich vereinbart und vor der Veröffentlichung bestätigt werden.
4.3. Aus technischen oder redaktionellen Gründen kann die vereinbarte Position verändert werden. In diesem Fall werden die Werbetreibenden unverzüglich benachrichtigt, und der eventuelle Zuschlag wird zurückerstattet.
4.4. Wünsche, keine konkurrierenden Werbeanzeigen auf derselben Seite zu haben, können nur dann garantiert werden, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist.
5. BESONDERE WERBEFORMEN UND REGELN
5.1. Anzeigen in Textform oder Inhalte, die redaktionell aufbereitet werden müssen, sind deutlich als „Werbung“ zu kennzeichnen.
5.2. Es ist nicht gestattet, Werbeanzeigen mit Nachrichten- oder redaktionellen Inhalten zu vermischen.
5.3. Für Promotion-Inhalte, Beilagen oder Sonderaktionen gelten gesonderte Preisstrukturen.
5.4. Trennung von Werbung und redaktionellem Inhalt
5.4.1. Bei redaktionellen Formaten wie Kolumnen oder Interviews wird eine klare Abgrenzung zu Werbeinhalten vorgenommen.
5.4.2. Werbeinhalte müssen eindeutig als „Werbung“ gekennzeichnet sein und dürfen nicht mit redaktionellen Beiträgen vermischt werden.
6. GARANTIEN ZUR WERBELEISTUNG
6.1. Der Verlag übernimmt keine Garantie hinsichtlich Reichweite, Auflage oder kommerziellem Erfolg der veröffentlichten Werbeanzeigen.
6.2. Auf Verlangen können die Werbetreibenden Analysen oder Berichte zur Werbeleistung erhalten. Diese Berichte stammen jedoch ggf. von Drittdienstleistern, für deren Richtigkeit der Verlag keine Haftung übernimmt.
6.3. Weder mündlich noch schriftlich wird eine Zusage zum Erfolg einer Werbeanzeige gemacht. Es gelten ausschließlich die im Vertrag festgelegten Garantiebedingungen.
6.4. Für mittelbare Schäden (z. B. Umsatzverluste), die aus dem Misserfolg einer Werbeanzeige resultieren, haftet der Verlag nicht.
6.5. Auswirkung der Gratisverteilung
6.5.1. Durch die kostenlose Verteilung von HaberJournal wird potenziell ein größeres Publikum erreicht.
6.5.2. Die Gratisverteilung kann die Reichweite und mögliche Werbewirkung erhöhen, jedoch wird keine Leistungsgarantie übernommen.
7. TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN UND LIEFERUNG DES MATERIALS
7.1. Werbematerialien müssen spätestens fünf Arbeitstage vor der Veröffentlichung in dem geforderten Format und gemäß den technischen Spezifikationen geliefert werden.
7.2. Für verspätet oder in falschem Format eingereichte Materialien übernimmt der Verlag keine Verantwortung für eventuelle Fehler.
7.3. Geringfügige Farbabweichungen oder Auflösungsverluste, die im Druckprozess entstehen können, gelten nicht als Mangel.
7.4. Werbegrafiken sind mit einer Mindestauflösung von 300 DPI, im CMYK-Farbprofil und im PDF-Format anzuliefern.
7.5. Für Qualitätsmängel oder Fehler, die durch ungeeignetes Werbematerial entstehen, haften die Werbetreibenden.
8. PREISÄNDERUNGEN UND INFORMATIONSPFLICHT
8.1. Der Verlag behält sich das Recht vor, die Anzeigenpreise zu ändern. Preisänderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich angekündigt.
8.2. Die Werbetreibenden haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung schriftlich zu widersprechen.
8.3. Erfolgt ein Widerspruch innerhalb von 14 Tagen und werden die neuen Preise nicht akzeptiert, so wird der Vertrag aufgelöst. Bereits gezahlte Entgelte für veröffentlichte Anzeigen werden nicht zurückerstattet.
9. WERBEINHALT UND GESETZLICHE VERANTWORTUNG
9.1. Die Werbetreibenden garantieren, dass der Werbeinhalt den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
9.2. Irreführende Angaben, rechtswidrige Inhalte oder Inhalte, die Rechte Dritter verletzen, werden nicht akzeptiert.
9.3. Die Werbetreibenden übernehmen die volle rechtliche und finanzielle Verantwortung für den Inhalt der Anzeige.
9.4. Sprachen der Werbeanzeigen
9.4.1. HaberJournal erscheint auf Türkisch.
9.4.2. Werbeinhalte können auf Wunsch der Werbetreibenden auf Deutsch und Türkisch veröffentlicht werden. Anzeigen in anderen Sprachen bedürfen der Zustimmung des Verlags.
9.5. Haftungsbeschränkung
9.5.1. Der Verlag haftet – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Imageschäden, die durch die Veröffentlichung einer Anzeige entstehen könnten.
9.5.2. Sollte der Werbeinhalt rechtswidrig sein und Dritte Ansprüche gegenüber dem Verlag geltend machen, tragen die Werbetreibenden sämtliche daraus entstehenden Kosten und Schäden.
9.6. Recht des Verlags zur Ablehnung von Anzeigen
9.6.1. Wenn der Verlag feststellt, dass der Inhalt einer Anzeige nicht mit seiner publizistischen Linie, seinen ethischen Grundsätzen oder den geltenden Rechtsvorschriften vereinbar ist, behält er sich das Recht vor, die Veröffentlichung zu verweigern.
9.6.2. In diesem Fall werden die Werbetreibenden umgehend informiert, und bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet (vorausgesetzt, die Anzeige war noch nicht im Druck).
9.7. Geistige Eigentumsrechte
9.7.1. Die Werbetreibenden sichern zu, dass sie sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an den eingereichten Texten, Bildern und sonstigen Materialien besitzen oder über die entsprechenden Lizenzen verfügen.
9.7.2. Das Urheberrecht für vom Verlag erstellte Designs, Layouts oder spezielle Grafiken verbleibt – sofern nicht schriftlich anders vereinbart – beim Verlag. Möchten die Werbetreibenden diese Elemente in anderen Medien verwenden, kann eine gesonderte Erlaubnis oder Lizenzgebühr fällig werden.
10. HÖHERE GEWALT
10.1. Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Krieg, technische Störungen oder Lieferprobleme), die eine planmäßige Veröffentlichung verhindern, haftet der Verlag nicht.
10.2. Bei höherer Gewalt wird der bereits bezahlte Betrag nicht zurückerstattet, sondern als Gutschrift verbucht. Diese kann für einen alternativen Veröffentlichungstermin genutzt werden.
10.3. Der Verlag kann anbieten, die Werbeanzeige – falls möglich – auf digitalen Plattformen zu veröffentlichen. Dies bedarf allerdings der schriftlichen Zustimmung der Werbetreibenden.
11. PREISGESTALTUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
11.1. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Veröffentlichung der Werbeanzeige, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Die übliche Zahlungsfrist beträgt 14 Tage.
11.2. Bei verspäteter Zahlung wird ein gesetzlicher Verzugszinssatz von jährlich 12 % angewendet.
11.3. Bei Zahlungsverzug kann der Verlag weitere Werbeaufträge aussetzen oder eine Vorauszahlung verlangen.
11.4. Für die Gestaltung von Werbeanzeigen, besondere Platzierungswünsche oder Zusatzleistungen können weitere Kosten in Rechnung gestellt werden.
11.5. Nichtleistung von Zahlungen
11.5.1. Geht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung keine Zahlung ein, wird eine schriftliche Mahnung an die Werbetreibenden gesendet. Mit dieser Mahnung wird eine zusätzliche 7-tägige Frist gesetzt.
11.5.2. Erfolgt nach der ersten Mahnung keine Zahlung, so wird eine zweite Mahnung verschickt. Wird nach insgesamt 30 Tagen ab Rechnungsdatum noch immer nicht bezahlt, ist der Verlag berechtigt, bestehende Aufträge auszusetzen, den Vertrag zu kündigen oder rechtliche Schritte einzuleiten.
11.5.3. Sämtliche rechtliche Kosten und Verzugszinsen (12 % pro Jahr) gehen zu Lasten der Werbetreibenden.
11.5.4. Internationale Werbetreibende müssen in Euro zahlen. Währungsschwankungen und dadurch anfallende zusätzliche Kosten gehen zu Lasten der Werbetreibenden.
12. FEHLER UND KOMPENSATION
12.1. Bei einer fehlerhaften Veröffentlichung können die Werbetreibenden eine kostenlose Korrektur verlangen. Diese dient ausschließlich der Behebung des Mangels.
12.2. Ein Ausgleichsanspruch besteht nur bei Fehlern, die die Wirksamkeit der Anzeige erheblich beeinträchtigen.
12.3. Reklamationen zu Fehlern müssen innerhalb von acht Tagen nach Veröffentlichung der Anzeige schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist übernimmt der Verlag keine Haftung.
12.4. Der Verlag haftet nicht für indirekte Schäden (wie Umsatzverluste), die durch eine fehlerhafte Veröffentlichung entstehen.
13. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
13.1. Die vom Verlag erhobenen Daten der Kund:innen (Name, Kontaktdaten, Rechnungsinformationen, Werbematerialien etc.) werden ausschließlich zur Erfüllung des Werbeauftrags verwendet.
13.2. Der Verlag setzt Maßnahmen nach den Standards der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) um, die Daten der Kund:innen zu schützen.
13.3. Die Daten der Kund:innen werden 24 Monate nach dem letzten Auftrag sicher aufbewahrt und anschließend gelöscht. Auf Wunsch kann die Löschung auch vorzeitig erfolgen.
13.4. Vertraulichkeitsregeln
13.4.1. Entsprechend der DSGVO werden die personenbezogenen Daten der Werbetreibenden ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet.
13.4.2. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse (z. B. Markteinführungstermine, Produktstrategien usw.), die dem Verlag im Rahmen des Auftrags bekannt werden, werden nicht an Dritte weitergegeben und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke genutzt. Eine Weitergabe erfolgt nur mit schriftlichem Einverständnis oder bei gesetzlicher Verpflichtung.
14. RECHTSSTREITIGKEITEN UND GESETZLICHE GÜLTIGKEIT
14.1. Diese AGB unterliegen österreichischem Recht.
14.2. Gerichtsstand ist ausschließlich Wien.
15. BELEGEXEMPLAR UND AUFBEWAHRUNG VON MATERIAL
15.1. Die Werbetreibenden können ein Belegexemplar der veröffentlichten Anzeige anfordern.
15.2. Innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung kann die Rückgabe des bereitgestellten Werbematerials verlangt werden. Bei nicht rechtzeitiger Anforderung wird das Material vom Verlag sicher entsorgt.
16. VERTEILUNG UND DRUCKBEDINGUNGEN
16.1. Verteilkonditionen
16.1.1. HaberJournal wird in Wien und Umgebung kostenlos verteilt.
16.1.2. Änderungen im Verteilgebiet werden vom Verlag rechtzeitig bekannt gegeben.
16.1.3. Eine Verteilquote von mindestens 80 % gilt als ausreichende Erfüllung der Verteilverpflichtung.
16.1.4. Eine gleichmäßige Verteilung über alle Regionen kann nicht garantiert werden.
16.2. Druckauflage und Änderungen
16.2.1. Die monatliche Druckauflage von HaberJournal beträgt circa 20.000 Exemplare.
16.2.2. Der Verlag kann aus technischen oder betrieblichen Gründen die Druckauflage anpassen.
16.3. Erscheinungstermine und Druckprozess
16.3.1. Der Verlag behält sich das Recht vor, Erscheinungstermine bei außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Wahlen) zu ändern.
16.3.2. Für Verzögerungen oder Ausfälle, die auf technische Probleme oder Fehler der Druckerei zurückzuführen sind, haftet der Verlag nicht.
16.3.3. Bei Änderungen des Erscheinungstermins oder Störungen im Druckprozess werden die Werbetreibenden rechtzeitig informiert.
17. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN
17.1. Für Fälle, die nicht in diesen AGB geregelt sind, müssen die Parteien eine schriftliche Vereinbarung treffen.
17.2. Die Ungültigkeit einer Bestimmung dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
17.3. Werden diese AGB oder Zusatzverträge in mehreren Sprachen verfasst, so hat im Streitfall die deutsche Fassung Gültigkeit (sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde).
17.4. Müssen offizielle oder beglaubigte Übersetzungen angefertigt werden, können die Parteien die Kostenaufteilung einvernehmlich regeln.
Stand: Januar 2025